Für die datenschutzkonforme Ausgestaltung einer Umfrage sind die jeweiligen Erstellenden verantwortlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Informationspflicht gegenüber Umfrageteilnehmenden, der Pseudonymisierung und Anonymisierung, der Wahrung von Urheberrechten, den geltenden Bestimmungen zum Jugendschutz sowie der Wahrung von Betroffenenrechten.

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Umfragen ist das System LeOniE.SH insofern nicht ausgelegt, als das IQSH keinen Auftragsverarbeitungsvertrag anbietet.