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Für die datenschutzkonforme Ausgestaltung einer Umfrage sind die jeweiligen
Erstellenden verantwortlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der
Informationspflicht gegenüber Umfrageteilnehmenden, der Pseudonymisierung und
Anonymisierung, der Wahrung von Urheberrechten, den geltenden Bestimmungen zum
Jugendschutz sowie der Wahrung von Betroffenenrechten.
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Umfragen ist das
System LeOniE.SH insofern nicht ausgelegt, als das IQSH keinen
Auftragsverarbeitungsvertrag anbietet.